Public Corporate Governance zielt auf die transparente Steuerung eines Unternehmens mit öffentlicher Beteiligung. Hierbei wird die Aufsichtsratsarbeit zunehmend wichtiger und stellt die Beteiligten vor neue Herausforderungen.

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Public Corporate Governance

Bund, Länder und Kommunen verfügen über zahlreiche Beteiligungen an privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Hinsichtlich ihrer Corporate Governance müssen sich öffentliche Unternehmen zunächst an denselben Grundsätzen messen lassen wie private Unternehmen. Es bestehen jedoch insbesondere in Bezug auf deren Gemeinwohlorientierung und die Pflicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erweiterte Herausforderungen und ein verstärktes öffentliches Interesse. 

Auf Kommunal- und Landesebene existieren mittlerweile eine Reihe von Public Corporate Governance Kodizes, die eine effektivere Kontrolle und Steuerung öffentlicher Unternehmen gewährleisten sollen. Im Juli 2009 hat auch die Bundesregierung mit „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" ein zentrales Regelwerk für die Governance von nicht börsennotierten Bundesbeteiligungen verabschiedet.

Die wichtigsten Regelungen zur Corporate Governance mit jeweils kurzen Erläuterungen sowie grundlegende Informationen zu Aufsichtsrat in öffentlichen Unternehmen erhalten Sie über die nebenstehende Navigation.

Im Folgenden haben wir für Sie ausgewählte Meldungen aus dem Bereich Public Corporate Governance zusammengestellt. Einen Überblick aktueller Kodizes sowie veröffentlichte Leitfäden zum Thema finden Sie in der rechten Navigationsleiste.

Auf Grundlage des vom Städtetag Nordrhein-Westfalen im November 2009 beschlossenen Public Corporate Governance Kodex (Musterkodex) haben zahlreiche Kommunen in NRW in den letzten zwölf Monaten eigene Standards guter Unternehmensführung für ihre kommunalen Beteiligungen verabschiedet beziehungsweise initiiert.

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Mitglieder von Geschäftsführungsorganen der Unternehmen im Besitz des Landes Berlin müssen ihre Gehälter künftig detailliert offenlegen. Nach dem „Zweiten Vergütungs- und Transparenzgesetz" müssen alle fixen und variablen Gehaltsbestandteile, Zulagen, Kredite und Altersvorsorgeaufwendungen im Jahresabschluss genannt werden.

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Nach einem im Dezember 2010 veröffentlichten Rechtsgutachten sind bestimmte Regelungen von Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) in kommunalen Unternehmen rechtlich unzulässig. Das im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellte Gutachten „Kommunale Corporate Governance Kodizes. Zum Verhältnis von Aktienrecht und Kommunalrecht" untersuchte Kodex-Entwürfe aus zwei Städten in Nordrhein-Westfalen und Hessen.

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