Der Aufsichtsrat/Verwaltungsrat in öffentlichen Unternehmen

Der Aufsichtsrat und dessen Überwachungsarbeit stehen im Zentrum der aktuellen Corporate Governance-Debatte; dies betrifft Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ebenso wie börsennotierte Unternehmen. Aufsichtsräte, die als Vertreter einer am Unternehmen beteiligten Gebietskörperschaft von „Amts wegen" - also aufgrund ihrer Funktion in dieser Gebietskörperschaft - ein Mandat im Aufsichtsrat haben, unterliegen im Grundsatz den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie jedes andere Aufsichtsratsmitglied.


Auf den folgenden Unterseiten finden Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen. In der rechten Navigationsleiste geben wir unter "Aufsichtsratswissen kompakt" einen Überblick über die umfassende Überwachungstätigkeit eines Aufsichtsrats. Im Fokus stehen dabei nicht nur die Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten oder deren Qualifikation, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hinweise zum Risikomanagement und zur Prüfung der Finanzberichterstattung in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.

 

Nach einem Beschluss des OVG Münster vom Dezember 2006 (Az: 15 B 2625/06) begrenzt allein die gesellschaftsrechtliche Verpflichtung auf das Wohl der Gesellschaft die Weisungsgebundenheit der vom Gemeinderat entsandten Vertreter im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft in öffentlicher Hand.